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   OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 985/95   

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OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 985/95 (https://dejure.org/1996,15771)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.1996 - 18 L 985/95 (https://dejure.org/1996,15771)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 18 L 985/95 (https://dejure.org/1996,15771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39 Abs. 2 Nds. PersVG; § 39 Abs. 3 Nds. PersVG; § 39 Abs. 4 Nds. PersVG; § 48 Abs. 1 Nds. PersVG; § 49 Abs. 2 Nds. PersVG
    Nichtberücksichtigung eines Beamtenvertreters im Rahmen der Auswahlentscheidung des Personalrats zur Freistellung; Zulässige Umstellung des Feststellungsantrags nach Erledigung auf weiterhin offene streitige Rechtsfragen; Sinn und Zweck der Freistellung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtberücksichtigung eines Beamtenvertreters im Rahmen der Auswahlentscheidung des Personalrats zur Freistellung; Zulässige Umstellung des Feststellungsantrags nach Erledigung auf weiterhin offene streitige Rechtsfragen; Sinn und Zweck der Freistellung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 45.93

    Personalvertretungsrecht: Voraussetzungen des Rechtsschutzinteresses im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 985/95
    Unter Berufung auf das gegenteilige Verhalten des Gesamtpersonalrats kann er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 29.1.1995 - 6 P 45.93 -, PersR 1996, 361) seinen Antrag im Hinblick auf weiterhin offene (streitige) Rechtsfragen umstellen.
  • BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93

    Einverständliche Regelung eines Freistellungskontingents für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 985/95
    Nur am Rande sei bemerkt, daß es fraglos rechtswidrig gewesen wäre, wenn der Beteiligte zu 1) den Antragsteller deswegen unberücksichtigt gelassen hätte, weil er nicht der öTV angehört (vgl. dazu nur BVerwG, Beschl. v. 22.12.1994 - 6 P 12.93 -, PersR 1995, 131).
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 19.76

    Freistellung von Vorstandsmitgliedern - Vorrang der Gruppenvorstandsmitglieder -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 985/95
    Diese Einschränkung des Ermessens, auf die die Fachkammer zu Unrecht nicht weiter eingegangen ist, entspricht einer vom Bundesverwaltungsgericht schon aus dem "Gruppenprinzip" hergeleiteten Forderung (vgl. z. B. BVerwGE 31, 192/196; 55, 17/19 ff.).
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 985/95
    Diese Einschränkung des Ermessens, auf die die Fachkammer zu Unrecht nicht weiter eingegangen ist, entspricht einer vom Bundesverwaltungsgericht schon aus dem "Gruppenprinzip" hergeleiteten Forderung (vgl. z. B. BVerwGE 31, 192/196; 55, 17/19 ff.).
  • VG Göttingen, 29.02.2012 - 7 A 2/11

    Freistellung; Personalrat; Quotierung; Wahlvorschlagsliste

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen eine Dienststelle den streitbefangenen Vorgang durch die Umsetzung der vom Beteiligten zu 1. am 24.01.2011 beschlossen Freistellungen bereits vollzogen hat, nimmt die Fachkammer in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 16.02.1994 - 7 A 25/93 -, vom 20.12.1994 - 7 A 45/94 -, vom 07.02.1996 - 7 A 7015/95 - und vom 07.03.2001 - 7 A 7003/99 - vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.1996 -18 L 985/95 -, juris, Rn 18) ein rechtlich relevantes Interesse des Antragstellers an der begehrten Feststellung dann an, wenn die den Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens bildende Frage, ob die Verteilung von Freistellungen, wie sie durch den Beschluss des Beteiligten zu 1. am 24.01.2011 erfolgt ist, gegen geltendes Recht verstößt, sich jederzeit zwischen den Verfahrensbeteiligten erneut stellen kann.

    Die Freistellung von Personalratsmitgliedern gemäß § 39 Abs. 3 NPersVG hat den Zweck, dass die außerhalb der Sitzungen anfallenden Geschäfte des Personalrats ordnungs- und sachgemäß wahrgenommen werden können und eine wirksame Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse ermöglicht wird (Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.1996, aaO., Rn 21; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, Stand: 11/11, § 39 Rn 41).

    Ermessensfehlerhaft wäre es dagegen, wenn der Personalrat die ihm zustehenden Freistellungen nach Gewerkschaftszugehörigkeit oder nach Geschlechterproporz verteilen würde (Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.1996, aaO., Rn 25; Bieler/Müller-Fritzsche, aaO., § 39 Rn 20 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.11.1997 - 18 M 3658/97

    Anspruch auf zusätzliche Teil-Freistellung eines Personalratsmitgliedes; Recht

    Dies bedeutet, daß auch die Gruppen zum Zuge kommen müssen, denen der Vorsitzende nicht angehört, sofern deren Vertreter dazu bereit sind und noch ausreichende Freistellungskapazität zur Verfügung steht (Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.1996 - 18 L 985/95 - Dembowski/Ladwig/Sellmann, aaO, Rn. 75 ff. m.N.).
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